Bausachverständiger
Es werden Aufgaben eines Freien oder vom Gericht bestellten Sachverständigen übernommen, wenn Vertragsparteien unterschiedliche Positionen zur Planung oder Bauausführung haben.
Der Büroinhaber war in den Jahren 01/2011 bis 3.2020 EU zertifiziert als Bau-Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“.
Diese Personenzertifizierung beruht auf der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist damit international anerkannt. Die geleistete Prüfung basiert auf dem fachlichen Anforderungsprofil der SV Bau 5-180-K 09 V2, das im Internet bei dem Akkreditierungsbüro IQ-Zert eingesehen werden kann. Die ab 4/2020 anstehenden Sachverständigengutachten werden entsprechend den Grundsätzen der o.g. Zertifizierung bearbeitet.
Moderation zwischen den Vertragsparteien ist eine wirksame Vorstufe
um einen Einigungsprozess vor ungewissen Beweis- oder Gerichtsverfahren zu erreichen. Die Aufarbeitung von Fakten zum Vorgang und die Gestaltung der Moderation erfolgt objektiv, neutral und ergebnisorientiert.