Bausachverständiger

Es werden Aufgaben eines Freien oder vom Gericht bestellten Sachverständigen übernommen, wenn Vertragsparteien unterschiedliche Positionen zur Planung oder Bauausführung haben.

 

Der Büroinhaber war in den Jahren 01/2011 bis 3.2020 EU zertifiziert als Bau-Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“.

Diese Personenzertifizierung beruht auf der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist damit international anerkannt. Die geleistete Prüfung basiert auf dem fachlichen Anforderungsprofil der SV Bau 5-180-K 09 V2, das im Internet bei dem Akkreditierungsbüro IQ-Zert eingesehen werden kann. Die ab 4/2020 anstehenden Sachverständigengutachten werden entsprechend den Grundsätzen der o.g. Zertifizierung bearbeitet.  

 

Moderation zwischen den Vertragsparteien ist eine wirksame Vorstufe

um einen Einigungsprozess vor ungewissen Beweis- oder Gerichtsverfahren zu erreichen. Die Aufarbeitung von Fakten zum Vorgang und die Gestaltung der Moderation erfolgt objektiv, neutral und ergebnisorientiert.



Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Bau NRW, im IQ-Zert-Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung sowie im Deutschen Gerichtstag e.V. erfolgt praxisnahe Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und regelmäßige Auditierung.





Referenzen: Diverse Gerichts- und Privatgutachten zu Schäden an Gebäuden und Fragen des Baubetriebs